Forum-Gewerberecht

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Hallo Corleis,

jetzt verstehst Du warum ich schon nach der IMA so massiv gegen die WLAN-Terminals gewettert habe. Die meisten Spielhallenbetreiber / Automatenaufsteller die ich damals vor den Terminals gewarnt habe, haben mich nicht für voll genommen. Ich würde mich gegen den Fortschritt stellen.

Der ganze vernetzte Internetkram wird Euch den Rest geben und uns in Arbeit ersticken lassen.

Die Abrechnung erfolgt über paysafecard mittels Pin-Nr. Beim googlen findest Du mindestens 20 Verkaufsstellen in Deiner Nähe, brauchst nur deine PLZ eingeben.

Der Internet-Terminal ist zu einem Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit ohne PTB-Zulassung geworden.

Strafrechtlich gesehen, ist es völlig egal, ob Du oder ein Dritter den Gewinn auszahlst. Denn auch der Wirt, der in dem Hinterzimmer seiner Kneipe die Veranstaltung von Glücksspiel duldet, hat sich strafbar gemacht.

Da habt Ihr Euch nach dem Verkauf der Fungames ein neues Ei ins Nest legen lassen.

Eine schnelle Lösungsmöglichkeit des Problems, was bald viele von Euch massiv treffen wird, könnt ihr aber nicht von den OAs und der Polizei erwarten. Da müsstet Ihr jetzt schnell über Eure Verbände und über die Politik und die Ministerien gegensteuern.



Gruß Meike



Gepostet am 14.06.2007 um 22:37 von:
Benutzer: Meike
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