Forum-Gewerberecht

» Checkliste für Fun Games «

   
Das Manko dieser SpielV ist u.a, dass nicht zwischen zulassungsfreien Geschicklichkeitsgeräten und zulassungspflichtigen Glücksspielgeräten unterschieden wird und mit Allgemeinbegriffen wie „Unterhaltungsgerät“ hantiert wird.

Die Aussage: Alles was nicht PTB zugelassen ist, darf nicht aufgestellt werden, passt so einfach nicht.

Die [URL=http://www.trucklestone.com/svhintergruende.htm] [B]I d S[/B][/URL] hatte es bereits Ende 2005 deutlich gemacht:

"Stellen sich noch die Fragen:
• Wann ist ein Geldspielgerät oder Token Gerät sprich Fun Game ein [B]Geschicklichkeitsgerät[/B]?
Wenn der Spieler die Euromünze aus 2 Meter Entfernung in den Einwurfschlitz werfen muss!

• Und wann ist ein [B]Glücksspielgerät [/B]und wann ein Geschicklichkeitsgerät ein Unterhaltungsgerät?
Beide Gerätearten dienen der Unterhaltung und sind somit auch beide [B]Unterhaltungsgeräte[/B]!

• Warum solch dumme Fragen gestellt werden?
Weil da draußen sachkundige Entscheidungsträger dieses kleine 1 x 1 der Branche bewusst außer Acht lassen und damit eine Verabschiedung der Spielverordnung aufs schärfste gefährden!

Die IdS sucht immer noch die Person, die den Zufallsgenerator
im Flipper zeigen kann."

"Evtl. kann es auch ein Generationsproblem sein welches dazu geführt hat, den Unterschied zwischen einem Flipper und einem Fun Game nicht zu erkennen. Bedarf es doch nun wirklich keinerlei Sachkenntnis, um zu bemerken, dass das Spiel am Token Gerät (s.g. Fun Game) zu keinem Zeitpunkt durch Geschick zu beeinflussen ist, beim Spiel am Flipper hingegen sehr wohl die Möglichkeit gegeben ist, den Ausgang des Spiels mit Geschick überwiegend zu beeinflussen, es sei denn, man findet nicht die beiden Knöpfe links und rechts am Gehäuse."
 Respekt  

Die SpielV wurde verabschiedet, dass "wie" können wir heute beantworten  Applaus  



Gepostet am 13.06.2007 um 21:08 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14070#post14070


Beitrags-Print by Breuer76