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Gruß nach Berlin,

Kay hat absolut recht, solche Zettel kann man nur zurück schicken.

Das ist so als wenn jemand die Landeshundeordnung überwachen soll und dem Innendienst schreibt, "ein Hund festgestellt, Name war Otto, sah böse aus, jetzt schreib".


Gruß Meike



Gepostet am 13.06.2007 um 18:13 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14069#post14069


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