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Absolut richtig was Tapier sagt!

Die meisten Verfahren gehen kaputt, weil sich nicht auf den speziellen Einzelfall, das spezielle Gerät bezogen wurde.

Fungames haben keine Bauartzulassung, d.h. jedes kann anders sein.

Es gibt vier einfache Schritte, die man erstmal abarbeiten sollte:
1. Schauen ob PTB-Zulassung oder UB am Gerät vorhanden ist

wenn nein

2. Foto machen, möglichst Seriennummer aufschreiben
3. Hinterlegungsspeicher/Speichermedium für Gewinnpunkte suchen, irgendwo gibt es ein kleines Display wo die Gewinnpunkte aufgebucht werden
4. dieses Display ebenfalls fotografieren
5. aufgrund der neuen Rechtsprechung: Einsatz pro Spiel mit Spielzeit dokumentieren

Nur als Tip: Die Sache mit den Freispielen bekommt man auch begründet, aber dann nuss man das Spiel verstehen (ist also eher was für Fortgeschrittene) und es macht meistens viel Arbeit beim Schreiben. Arbeitsökonomischer ist die Begründung des Speichermediums.

Wer bei einer Spielhallenkontrolle nur aufschreibt
1 x Magic Games
1 x Hot Stuff
usw.
und das dann an den Innendienst gibt, nach dem Motto, "jetzt schreib die Owi", der hat das System nicht verstanden und jeder Rechtsanwalt freut sich.


Gruß Meike



Gepostet am 12.06.2007 um 15:25 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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