Forum-Gewerberecht

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgender Sachverhalt liegt mir vor: eine männliche Person veranstaltet auf einem Volksfest einen Geschicklichkeitsparcour mit dem Fahrrad. Für einen Beitrag von 3,- EUR kann man probieren, diesen Parcour zu schaffen. Gelingt es, erhält man entweder 50,- EUR in bar oder ein Handy. Der Verantwortliche beruft sich auf § 60 GeWO, den es jedoch nicht mehr gibt. Welche Erlaubnis braucht der Veranstalter ?? Ist dies überhaupt erlaubnisfähig ??


Danke für Eure Hilfe und ein schönes WE


K.Kullmann



Gepostet am 08.06.2007 um 11:38 von:
Benutzer: Pfälzer
Der Original-Beitrag :
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