Forum-Gewerberecht

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Hallo in die Berg- und Rosenstadt Sangerhausen!

Auch wenn in Hessen heute Feiertag ist, es zieht einen doch immer wieder in's Forum.  großes Grinsen  

Was den nicht-wissenden 34c-Kandidaten angeht:
Wenn er eine Erlaubnis haben möchte, dann sollte er auch eine bekommen.
Das ist wie beim Führerschein: ich kann ihn ja machen, aber ich bin nicht verpflichtet, am Straßenverkehr teilzunehmen (hier: das 34c-Gewerbe auszuüben)

Apropos Führerschein:
Allerdings sollte dem gute Mann klar sein, für welche "Klassen" er den Führerschein benötigt. Soll heißen, er muss schon [I]ansatzweise[/I] wissen, für welche Tätigkeiten er den 34c benötigt.

Ansonsten würde ich ihm mindestens das komplette 34c-Paket für den Bereich der Kapitalanlagevermittlung verkaufen.

Letzten Endes sind dann alle glücklich:
Er hat seine 34c-Erlaubnis und ist in jedem Fall auf der sicheren Seite und wir freuen uns über die Erlaubnisgebühr und einen zufriedenen Kunden.

Wenn er dann immer noch das 34c-Gewerbe anmelden möchte, dann muss er konsequenterweise jedes Jahr einen MaBV-Bericht oder eine Eigenerklärung vorlegen.

Sonnige Grüße aus Nordhessen
Frank



Gepostet am 07.06.2007 um 20:24 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13902#post13902


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