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@alle:
 Danke   ; erstmal an alle Beiträge !!!
ABER;
neues Problem hierzu !!!

Heute war ein vorerst "zukünftiger" Gewerbetreibender bei mir und wollte eine § 34c -Erlaubnis !!!
Behauptete jedoch gleichzeitig, dass er unter die Ausnahme nach § 34c Abs. 5 Nr. 3a GewO fällt. (Vermittlungstätigkeiten nach § 2 Abs. 10 S. 1 KWG)
Beharrt jedoch auf die Erteilung einer Maklererlaubnis, kann mir aber nicht sagen, welche Tätigkeiten er braucht !!!
 verwirrt    verwirrt    verwirrt  

Fragen:
1.) Wer hatte ein solches Problem bereits ???
2.) Wie meldet man einen solchen Vermittler nach o.g. Ausnahme an ???
(Makler gem. § 34c GewO oder Anlagenvermittler gem. § 2 Abs. 10 KWG)

In der Hoffnung auf Hilfe
 Danke  



Gepostet am 07.06.2007 um 14:53 von:
Benutzer: gewerbe-sgh
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13894#post13894


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