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» Verlängerung einer Reisegewerbekarte bei Bewährungsstrafe? «

Ich kann dem Kollegen Steinmetz nur zustimmen. An welcher Stelle ist hier ein Bezug zu einer gewerblichen Unzuverlässigkeit zu erkennen?

Somit entfällt wohl auch die dann unnötige Aktensichtung.

Anders wäre es eventuell, wenn er denn mehrfach beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde. Dann könnte man mit ein wenig Fantasie so argumentieren, dass es dem Betroffenen an dem Willen fehlt, das deutsche Rechtssystem zu beachten. Aber selbst das ist wage.

Also, verlängern und gut! Wen wollen wir denn warum schützen?

Wenn einer ohne Führerschein fährt, muss die Polizei ggf. eingreifen und die Bürger schützen und nicht das Gewerbeamt, wäre noch schöner!



Gepostet am 06.06.2007 um 14:27 von:
Benutzer: der_vollstrecker
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