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 Moin   Kollegen,

Stimme zu  Respekt   und schlage vor, bei der BaFin anzufragen, ob der / die Erlaubnisinhaber dort als gebundene Agenten gemeldet sind. Der Vertragspartner der beiden Makler, die GmbH also, muss, um das ganze möglich zu machen Einlagenkreditinstitut bzw. Wertpapierhandelsunternehmen sein. Nur für derartige Unternehmen kann man überhaupt gebundener Agent im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG sein. Ist das alles zu bejahen, ist § 34c in puncto Investmentanteile - aber nur diesbezüglich - erledigt und auch nur dann, wenn sie nicht außerhalb dieses Vertragsverhältnisses weitere Fonds vermitteln.

Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster    



Gepostet am 06.06.2007 um 10:37 von:
Benutzer: Civil Servant
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