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Hallo Dieter,

1. Pin-Nr.
Bereits vor ca. 6 Monaten wurden die ersten "bargeldlosen" Geräte ohne PTB-Zulassung vorgestellt, welche mittels käuflich erworbener Pins bespielbar waren. Im Gewinnfall gibt es dann auch Pins.

Das Bargeld läuft dann über Dritte bzw. übers Konto und Dank eines sogenannten "Paradigmenwechsels" und der unproblematischen Vernetzung und unproblematischen Einwirkungsmöglichkeit aufs Geldmanagement könnte man bald, mit Hilfe der neuen technischen Richtlinien, die Dinger sogar legal betreiben.

Als Strategiespieler sehe ich z.Zt. alle Züge, die auf dieses Ergebnis abzielen. Ich persönlich ziehe ja meinen Hut vor soviel Einfallsreichtum, d.h. wie man Spiele und Systeme herstellt und wie man mit Systemen spielt.

Das wird dann nicht nur für die Hallenbetreiber und Automatenaufsteller ein Tal der Tränen, sondern vor allem für die Vollzugsbehörden.

Wie ich heute erfuhr, sind meine Befürchtungen in bestimmten Spielbereichen bereits Realität geworden.

2. Datum
Es ist entscheidend ob der Brief vor oder nach dem 01.03.2007 datiert ist.

Ich würde dann unterschiedlich handeln.


Gruß Meike



Gepostet am 05.06.2007 um 19:27 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13856#post13856


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