Forum-Gewerberecht

» Checkliste für Fun Games «

Hallo aus Neuss,

mit einem generellen Abräumen von Fungames wäre ich vorsichtig.

Zumindest in NRW hat sich im April die Rechtsprechung dahingehend geändert, dass umgerüstete Fungames durchaus der neuen SpielV entsprechen können.

Näheres hierzu gibt es im folgenden Thread auf Seite 2:

[URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1664]    [/URL]


Jürgen Schmitz



Gepostet am 05.06.2007 um 12:11 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13846#post13846


Beitrags-Print by Breuer76