Forum-Gewerberecht

» Verlängerung einer Reisegewerbekarte bei Bewährungsstrafe? «

Vielen Dank für die beiden schnellen und ausführlichen Antworten!

Zur ersten Antwort vom Kollegen/Kollegin Th. Kort habe ich noch mal eine Frage:
Es es denn möglich eine Gerichtsakte zur Verlängerung einer Reisegewerbekarte anzufordern? Kann man bei dem "Tatbestand" FAHREN OHNE FÜHRERSCHEIN nicht generell von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sprechen, da einem ja bewußt ist, dass man ohne Erlaubnis sich im Straßenverkehr bewegt?

Also...noch mal vielen Dank nach Krefeld und an Hubert Steinmetz.



Gepostet am 05.06.2007 um 09:52 von:
Benutzer: Kai B.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13841#post13841


Beitrags-Print by Breuer76