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» Verlängerung einer Reisegewerbekarte bei Bewährungsstrafe? «

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Zunächst die Frage nach dem Führerschein: Der ist nicht Voraussetzung für die Reisegewerbekarte. Wie ich wohin komme, ist egal (kann ja auch mit der Bahn, per Taxi, dem Fahrrad, zu Fuß, per Fahrer,     ... unterwegs sein), entscheidend ist, was ich mache.

In diesem Fall würde ich die RGK durchaus verlängern (oder unbefristet erteilen), sofern dieses der einzige Verstoß ist und sonst nichts gegen den Inhaber vorliegt. Sollten vermehrte Verstöße bekannt sein, also ein Hang zur Mißachtung von Gesetzen erkennbar sein, dann kann sicherlich anders entschieden werden. Eine einmalige Verurteilung wegen "Fahrens ohne Führerschein" ist meines Erachtens nicht gewerberelevant genug, um damit die Verlängerung zu versagen.
Eine andere Einschätzung wäre vielleicht denkbar, wenn er aufgrund der eingetragenen Tätigkeit dringend auf ein Auto angewiesen ist, aber selbst dann würde ich die Verlängerung aussprechen. Es gibt ja durchaus Möglichkeiten, sich ohne eigenen Führerschein zu bewegen.

(Natürlich nach Einzelfallbetrachtung wie vom Krefelder Kollegen beschrieben)



Gepostet am 05.06.2007 um 08:12 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13836#post13836


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