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» Verlängerung einer Reisegewerbekarte bei Bewährungsstrafe? «

Guten Morgen zusammen!

Ich bin neu im Forum und möchte gleich zu Beginn eine Frage stellen:

Mir liegt ein Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte vor.
Der Inhaber der Reisegewerbekarte wurde (laut eigenen Angaben) wegen "Fahrens ohne Führerschein" verurteilt...die Reststrafe ist derzeit auf Bewährung ausgesetzt. Die Person erklärte mir außerdem, dass er nicht im Besitz eines Führerscheins sei und daher einen Fahrer zur Ausübung des Reisegewerbes habe.

(Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart 0- und Auskunft aus dem Gewerbezentralegister -Belegart 9) wurde beantragt und müßte in den nächsten Tagen bei mir auf dem Tisch liegen.)

Berechtigt diese Verurteilung zur Versagung der Reisegewerbekarte? Wie sieht es generell aus, wenn ein Besitzer einer Reisegewerbekarte keinen Führerschein hat?



Viele Grüße
Kai



Gepostet am 05.06.2007 um 07:19 von:
Benutzer: Kai B.
Der Original-Beitrag :
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