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Hi und Hallo !!!

Habe wiedereinmal ein Problem mit den einzureichenden Maklerprüfberichten.
Die beiden als GbR zusammengeschlossenen Makler üben Ihre Tätigkeit als Makler in allen Bereichen Ihres Gewerbes aus. Zumindest besitzen Sie eine Erlaubnis, die vollständig erteilt wurde.

Nun erscheint einer dieser Makler bei mir und behauptet, dass seine Kollegen im Bundesgebiet nicht der Prüfberichtspflicht als Anlagenmakler (Investmentvermittlung usw.) unterliegen, da sie sich vertraglich mit einer GmbH zusammengeschlossen haben, die den Haftungsdeckungsschutz für Sie übernehmen würden.
Der ganze Vertrag lautet mit Überschrift [blink]"Vertrag für garantierte Anlage- und Abschlussvermittler gem. § 2 Abs. 10 KWG"[/blink] !!!

Im Gegenzug dürfen Sie jedoch nur die Produkte dieser GmbH anbieten, welche aber nicht an eine bzw. mehrere bestimmte Gesellschaften gebunden ist. (d.h. die Angebotspalette wird zwar vorgegeben, soll aber vielschichtiger als die anderer großer und werbedrächtiger Beratungsgesellschaften sein) !!!

Mir stellt sich hierbei nur die Frage, was hat dieser Vertrag mit der Prüfungspflicht zu tun ???
Kann mir da jemand kurzfristig helfen ???

 Danke  



Gepostet am 04.06.2007 um 15:35 von:
Benutzer: gewerbe-sgh
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