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» Ausführungsvorschriften zum Gesetz gegen das Glücksspiel «

Hallo alle zusammen!  Moin  

Ich habe eine Frage  Kopfkratz  :

es geht um die Vorschriftenbereinigung in der Hauptverwaltung. Meine Frage bezieht sich auf die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz gegen das Glücksspiel vom 19.Mai 1920. Bin der Meinung, dass diese Ausführungsvorschriften aufgehoben werden können. Das einzige, wo ich mir noch nicht ganz sicher bin ist, ob es sich bei den o. g. Ausführungsvorschriften um Bundesrecht handelt, welches dann von Landesgesetzgeber nicht aufgehoben werden kann???  verwirrt  

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Meinungen, Antworten, also für Ihre Bemühungen!!!  Danke  



Gepostet am 01.06.2007 um 10:33 von:
Benutzer: Meiske
Der Original-Beitrag :
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