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» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

Hallo zusammen,
wir haben dieses Problem mit einem einfachen Schreiben erledigt.
Das bekommt jeder Gewerbetreibende und die ARGE ist damit zufrieden.

MfG
ihollstein
Hoffe ich bekomme den Anhang hin
   

Leider nicht, deshalb folgt das Schreiben jetzt.  verwirrt  

Gewerbeanzeige für Änderung von Haupterwerb in Nebenerwerb oder umgekehrt

Sehr geehrte,

hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Sie am bei unserer Behörde vorgesprochen haben und eine Gewerbeanzeige über die

X Änderung von Haupterwerb in Nebenerwerb zum

Änderung von Nebenerwerb in Haupterwerb zum

erstatten wollten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein solcher Wechsel kein anzeigepflichtiger Vorgang im Sinne des § 14 der Gewerbeordnung ist.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Gewerbebehörde



Gepostet am 31.05.2007 um 16:26 von:
Benutzer: ihollstein
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13790#post13790


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