Forum-Gewerberecht

» Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt «

 Moin    Moin   von der Delme,

@Beckum Herrn König

2 X Nein! -Leider- für Sie.  Augen rollen  
Unsere ARGE akzeptiert eine von dem Leistungsempfänger selbst erstellte Erklärung  smile  , dass sich die Tätigkeit von Haupt- in Nebenerwerb oder umgekehrt ändert, bzw. geändert hat.

Mehr habe ich leider auch nicht zu bieten.    



Gepostet am 31.05.2007 um 14:51 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13785#post13785


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