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. . . ick weeß nich - ick weeß nich . . .

so gesehen würden alle Pleitiers nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder als zuverlässig gelten.

Kann und will ich so nicht sehen. Nach meinem Dafürhalten muss schon beachtet werden, was zur Einleitung des Untersagungsverfahrens geführt hat. Und das wird ja nicht die (drohende) Insolvenz gewesen sein, oder?

Die Unzuverlässigkeit erwächst doch in der Regel aus der Tatsache, dass der Gewerbetreibenden seinen Berufspflichten (Steuererklärung, -abführung, Abbführung der Sozialversicherungs- und anderer Beiträge) nicht nachgekommen ist. Und das über einen längeren Zeitraum.

Dieses Verhaltensmuster ist durch die Restschuldbefreiung nicht aus der Welt zu schaffen.

Wenn der Gewerbetreibende während des Untersagungsverfahrens den Eindruck hinterlassen hat oder Grund zu der Annahme gegeben hat, dass er so weitermachen wird wie bisher, bleibt nur: Untersagung und Ausdehung auf alle Gewerbe.

Trotzdem, Kopf hoch . . .
-Menschel-



Gepostet am 31.05.2007 um 10:22 von:
Benutzer: Menschel
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