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» Zuständigkeitsproblem «

hallo,

die frage kommt von einem bürgermeister, dessen gemeinde weder untere verwaltungsbehörde noch untere baurechtsbehörde ist. (keine große kreisstadt)

er will die sachliche und örtliche zuständigkeit im bereich gaststätten und spielhallen,d.h. je nachdem wo der automat steht (gibt es da überhaupt einen unterschied in der zuständigkeit?). die frage ist auch, ob nicht einfach nur der vollzugsdienst zuständig ist. [size=10]letzteres wär natürlich am besten für die gemeinde     [/size]
[size=12]die zuständigkeiten sind auch nicht irgendwie noch anderweitig geregelt...[/size]

[size=10] Danke  [/size]



Gepostet am 29.05.2007 um 19:38 von:
Benutzer: sternenfaengerin
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