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» Was für ein Glück, dass es die Spielsucht gibt! «

Guten Abend Meike,
 
das war von mir ja auch teilweise etwas provozierend gemeint.  

Auch ich sehe in der Glücksspielsucht mehr als nur ein Standardproblem und bemängele deshalb ja auch ständig, die für mich immer noch sehr schwachen bzw. nicht erkennbaren Leistungen der verschiedenen Suchtvereinigungen bzw. Gutachtachter. Es werden in diesen Kreisen einfach zu viele „Sprüche“, an den Betroffenen vorbei, „gekloppt“.  

Mit einem mahnenden Zeigefinger a la Theodor Heuß oder mit den immer wiederkehrenden Pressemitteilungen aus der Schublade, kommt man den Kranken bestimmt nicht näher. Eines aber bewirkt das bestimmt, die Geldquellen werden wieder großzügig geöffnet und das ohne jeglichen Nachweis auf eine erbrachte Leistung bzw. erfolgreiche Arbeit. Die nichterbrachten Leistungen werden dann in der Öffentlichkeit auch noch schöngeredet.    

Es muss doch auch einen Grund dafür geben, dass sich so viele selbsternannte „Fachleute“ oder „Gruppen mit Präsidenten“ mit der Glücksspielsucht befassen!   Wie ist es denn sonst zu erklären, dass es bis heute und das sind immerhin nun schon einige Jahrzehnte, weder auf Landes- noch auf Bundesebene eine detaillierte Glücksspielstatistik erstellt wurde. Was im Umlauf ist, sind die wissenschaftlich völlig wertlosen Schätzzahlen zum Angstmachen!   

Bedenklich ist es aber auch, wenn die „Monopolisten und Großen“ des Glücksspiels aus welchen Gründen auch immer Institutionen, Gutachter und Suchtvereinigungen, etc. finanziell „fördern“.  

Meike, jetzt noch einmal zum Täterschutz. Auch hierfür habe ich im Grunde genommen Verständnis. Nur wenn es, wie in diesen Fall um einen Vorgang geht, den man nicht auf einem „Bierdeckel“ abhandeln kann, also um die vorsätzliche Schädigung des Staates und Unternehmen aller Größen mit utopischen Summen, dann kann ein gefasster Straftäter „seine Gelder“ sonst wohin gebracht oder zwischengelagert haben, da kann es einfach keine Nachsicht geben. Es sei denn, dass er den angerichteten Schaden durch volle Rückzahlung bereinigt hat. Für den und  nur für Fall wären dann ja auch die 10 Jahre in Ordnung. Niedrigere Strafen schaffen doch nur ein Interesse bei Nachahmern.

Gruß anders



Gepostet am 24.05.2007 um 22:30 von:
Benutzer: anders
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