Forum-Gewerberecht

» Was für ein Glück, dass es die Spielsucht gibt! «

Hallo anders,

verstehe nicht so ganz das Erstaunen.

Bei der Urteilsfindung muss das Gericht immer nach schuldmindernden oder schuldausschließenden Gründen schauen, bzw. diese verwerfen.

Eine Straftat, welche aus einer "Kurzschlußreaktion" heraus geschieht oder zur Suchtbefriedigung wird immer anders bewertet, als eine gut geplante Tat, welche z.B. nur eine Vermögensvermehrung hervorrufen sollte.

Zumindest das Gericht erkennt die Glücksspielsucht als Sucht an, auch wenn der ein oder andere, vor allem aus der Industrie oder einige Politiker dies immer gerne bagatellisiert und zusammenzuckt, wenn ich schon mal das böse Wort "Beschaffungskriminalität" in den Mund nehme.
- Ist ja eigentlich nur für Rauschgiftsüchtige "reserviert".-

Glaubt hier denn irgend jemand im Forum, dass die Glücksspielsucht keine Sucht ist, wie die Rauschgiftsucht oder der Alkoholismus?

Das Zocken kostet mehr als das Bier in der Kneipe, hat aber den Vorteil, dass man es dem Zocker nicht ansieht oder riecht, wenn er vom Zocken kommt und der kann hinterher noch mit dem Auto, falls noch vorhanden, nach Hause fahren.

Nur was der Mensch visuell wahrnimmt, kann er als Problem ansehen, so kommt es mir oft vor.

Gruß Meike



Gruß Meike



Gepostet am 24.05.2007 um 18:49 von:
Benutzer: Meike
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