Forum-Gewerberecht

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@playj
[I]„dass ein "Hoyzer" in der Software- und Programmierabteilung des betreffenden Herstellers sitzt.“[/I]

Bei dieser Art der Manipulation kann eine werkseitige Softwaremanipulation vorausgesetzt werden. Wer hat eigentlich die Prüfkriterien der PTB festgelegt, dass da solche „Programmfehler“ unentdeckt bleiben und somit "staatlich zugelassen" werden?


Wie können wir zukünftig davor schützen, dass solche „Softwaremanipulation“ nicht in den Geräten schlummern und nur darauf waren von außen abgerufen zu werden? Diese Art der „Softwaremanipulation“ wäre doch nie aufgefallen, wenn sie nicht die ganz große Runde in solch einer kurzen Zeit gemacht hätte und unsere „Freunde“ nicht so gierig gewesen wären. Stellt euch vor, nur einige Leute wären durch die BRD gereist und hätten sich mit 100 – 300 € pro Tag/Geräte begnügt. Diese „Reisegruppe“ hätte ihre täglichen Einnahmen behalten können und unser Mitbewerber hätte aus der Ferne zusehen können, wie wir abgeschöpft werden und langsam aber sicher den Bach runder gehen. Gleichzeit machen unsere Kunden noch Werbung für diese Geräte, weil sie ja so gut schmeißen, dass sie das nur in unseren Läden tun erkennt ja keiner.

@tapier
[I] „Diese 'Fehler' treten komischerweise IMMER an neuen Gauselmann Geräten auf.“[/I]

Sollte das damit zusammenhängen, dass er eigene Spielhallen betreibt und wohlmöglich das Buch gelesen hat „Wie halte ich meinen Mitbewerber unter Kontrolle?“



Gepostet am 21.05.2007 um 22:38 von:
Benutzer: Lingna
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