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» Änderung Gaststätten-Recht «

Hallo, Guten Morgen,

ich habe eine Gewerbeanmeldung für einen Kiosk angenommen, der keine alkoholischen Getränke verkaufen will. Eröffnung soll der 01.07.2005 sein.
Eine Gaststätten-Erlaubnis ist ja nicht mehr erforderlich.
Allerdings hatten bislang die Kioske, wie auch die Tankstellen eine Gaststätten-Erlaubnis und konnten somit auch außerhalb der Ladenschlusszeiten verkaufen.
Muss sich dieser Kiosk nunmehr an den offiziellen Ladenschlusszeiten halten oder was ist zu tun?

Gruß
Anna Naber



Gepostet am 21.06.2005 um 11:23 von:
Benutzer: Anna Naber
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