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Hallo anders,

klasse Aufstellung.

Sieht das nicht wie ein Oligopol aus?

Wenn man jetzt noch wüsste, wie die Marktanteile verteilt sind, könnte man den § 19 GWB durchprüfen.

Es wäre natürlich auch interessant zu wissen, ob die Umsatzzahlen der Unternehmen insgesamt die Gesamtumsatzschwelle erreicht hatten, so dass jede Fusion / Aufkauf beim Kartellamt angemeldet werden muss.

Also irgend wie hat das mit der 5. Novelle des GWB , und die haben wir ja schon längst hinter uns, nicht so richtig funktioniert, denn da sollte es ja zu einer Stärkung des Individualschutzes mittelständischer Unternehmen kommen.

Wenn man Deine Einträge und die Anmerkungen der Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller zu den Abhängigkeiten und dem Verbändegeflecht mal zusammenfassend betrachtet, wäre zum Schutz von kleinen und mittelständischen Unternehmen ein absoluter Handlungsbedarf zu sehen.


Gruß
Meike



Gepostet am 16.05.2007 um 19:48 von:
Benutzer: Meike
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