Forum-Gewerberecht

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Das wurde unter der Überschrift "Unlauterer Wettbewerb von Sielhallenbetreibern" schon einmal besprochen.

Den Behörden werden von Seiten der Betreiber viele Steine in den Weg gelegt und oft die ganze Bandbreite der gesetzlichen Möglichkeiten (Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung, Verfahren vor Verwaltungsgericht, angebliche zulässige technichen Veränderungen der Geräte etc.) genutzt, um die Untersagung hinauszuzögern. Da die Rechtssprechung zum Teil uneinheitlich ist, zieht sich das ganze leider hinaus.

Schneller geht normalerweise der Weg über die Privatklage wegen unlauterem Wettbewerb. Dazu findest Du im o.h. Thread einige hilfreiche Links und es gab schon ansehliche Urteile.

Schöne Grüße

Kay Löffler
OA Bergheim



Gepostet am 11.05.2007 um 10:13 von:
Benutzer: Kay Löffler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13360#post13360


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