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Hallo Zeuss,
die Polizei wird erst dann tätig, wenn ein illegales Glücksspiel vorliegt. In dem von dir geschilderten Sachverhalt handelt es sich jedoch um einen Verstoß gg die SpielV und um eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten werden jedoch von der dafür zuständigen Verwaltungsbehörde verfolgt.



Gepostet am 11.05.2007 um 09:10 von:
Benutzer: Erhard
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13355#post13355


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