Forum-Gewerberecht
» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «
Hallo! .... und
aus Cloppenburg!
Wir haben hier zwei Fälle. Einmal den von Frau Komnick, einmal den von Herrn Christiansen.
Anwort m. E. von Wiesemeier zu Komnick richtig! (immer schon erlaubnisfrei)
Anwort m. E. von Land zu Christiansen richtig! (Erlaubnisfrei ab 01.07.2005)
(Mir wäre es auch lieber gewesen, wir könnten sofort mit § 35 GewO voll drauf hauen, ist aber wohl rechtlich so nicht haltbar. Mal sehen, was die Rechtsprechung tatsächlich daraus macht!!)
Gepostet am 13.12.2005 um 08:17 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1333#post1333
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