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@ Frau Thien:
Ich muss sagen, dass ich auch ziemlich überrascht bin. MV hat sein Sonn- und Feiertagsgesetz auch dahingehend geändert, dass bis auf wenige Feier- und Trauertage die Videotheken ab 12 Uhr geöffnet sein dürfen.

@ Frau Rausch:
Damit kann ich Ihnen leider nicht dienen. Bei uns hat immer ein Bußgeldverfahren genügt.

@Herr Kissau:
[QUOTE]Dafür dürfen nach unserem neuen Ladenöffnungsgesetz diverse andere Waren durchaus an Sonn- und Feiertagen von Verkäufern feilgeboten werden.[/QUOTE]
Damit zeigt sich mal wieder die unendliche Weisheit der Gesetzgebung!



Gepostet am 10.05.2007 um 10:25 von:
Benutzer: TinoHST
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13326#post13326


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