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» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «

Hallo,

ich hatte das Problem so verstanden, dass der betrieb vor dem 1.7. schon erlaubnisbedürftig war, denn:

[quote]
Original von Kaii-Uwe Cristiansen
Fallkonstellation:

Betreiber einer (jetzt) erlaubnisfreien Gaststätte ist unzuverlässig; die (vor dem 01.07.2005 erteilte) Gaststättenerlaubnis wird widerrufen.[/quote]

Ups: Jetzt sehe ich erst was Du meinst Jörg  geschockt  
Sorry den Beitrag von Frau Komnick hatte ich übersehen.
Da gebe ich Dir natürlich unumwunden recht.

Fazit: Manchmal ist es besser ein neues Thema aufzumachen oder eine Brille zu nutzen. ...komisch - die hatte ich aber schon auf ... muss wohl doch wieder mal zu F.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 13.12.2005 um 08:07 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1331#post1331


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