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» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «

Hallo, alle zusammen!

Möchte auch nochmal meinen Senf dazu geben, auch wenn das hier schon fast an Majestätsbeleidigung grenzt  anbeten    großes Grinsen  

Fallkonstellation:

Betreiber einer (jetzt) erlaubnisfreien Gaststätte ist unzuverlässig; die (vor dem 01.07.2005 erteilte) Gaststättenerlaubnis wird widerrufen.

Frage: Was ändert sich für den Betreiber. Er kann aus meiner Sicht die Gaststätte nahtlos weiterführen, da eine Erlaubnispflicht ja nicht mehr besteht. Worin besteht hier die Rechtswirkung bzw. Regelung nach außen, die einen Verwaltungsakt erst zum VA macht??? Erst die Gewerbeuntersagung nach § 35 führt doch hier zum Ziel, nämlich weiteren Schaden (i.d.R. für den Fiskus) abzuwenden.

Also, ich bin immer noch nicht davon überzeugt, dass eine Erlaubnis, die jetzt keine Rechtsgrundlage mehr hat, zurückgenommen bzw. widerrufen werden soll. Aus meiner Sicht stellen Auflagen selbständige Verwaltungsakte dar, die bei Erlass auch selbständig angefochten bzw. im Falle der Nichtbeachtung durchgesetzt werden können. D.h. sie verschwinden auch nicht, wenn sich die Erlaubnis an sich erledigt hat.



Gepostet am 12.12.2005 um 18:06 von:
Benutzer: Kai-Uwe Christiansen
Der Original-Beitrag :
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