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Hallo da Draußen,
in Hessen werden die IHK's wohl selbst Betrieb schließende Maßnahmen durchführen müssen.
Habe aber mal eine andere Frage: Habe jetzt einen § 34c-Kunden, der auch Versicherungen vermittelt. Der soll - auf die Akten der Staatsanwaltschaft warte ich noch - 270.000 € veruntreut / unterschlagen haben, wäre also auch nach § 34d unzuverlässig, ist aber ein alter Hase, könnte also Versicherungen bis 01.01.2009 ohne Erlaubnis vermitteln. Kommt da eine Untersagung nach § 35 GewO in Betracht oder muss die IHK dann ein Verbot aussprechen?
Mit einem schönen Gruß aus Wetzlar veabschiedet sich ins verlängerte Wochenende
Frank Schuster
Gepostet am 27.04.2007 um 13:27 von:
Benutzer: Civil Servant
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