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Hallo da Draußen,    

in Hessen werden die IHK's wohl selbst Betrieb schließende Maßnahmen durchführen müssen.

Habe aber mal eine andere Frage: Habe jetzt einen § 34c-Kunden, der auch Versicherungen vermittelt. Der soll - auf die Akten der Staatsanwaltschaft warte ich noch - 270.000 € veruntreut / unterschlagen haben, wäre also auch nach § 34d unzuverlässig, ist aber ein alter Hase, könnte also Versicherungen bis 01.01.2009 ohne Erlaubnis vermitteln. Kommt da eine Untersagung nach § 35 GewO in Betracht oder muss die IHK dann ein Verbot aussprechen?  Kopfkratz  

 Bye!   Mit einem schönen Gruß aus Wetzlar veabschiedet sich ins verlängerte Wochenende
 Party2  
Frank Schuster



Gepostet am 27.04.2007 um 13:27 von:
Benutzer: Civil Servant
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