Forum-Gewerberecht
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hätte mich einer meiner 23 Kommunen gefragt, hätte ich auch die von @adidas beschriebenen Tätigkeiten als Ausfluss der künstlerischen Tätigkeit eingestuft - freilich ohne Fachliteratur bemüht zu haben.
Letzten Endes sind das alles Tätigkeiten, die der Monetarisierung der im Kern künstlerischen Tätigkeit dienen.
Auch die Verwaltung eigenen Vermögens strebt ja nach Gewinn und die Freiberufe auch. Demnach kann das Gewinnstreben nicht grundsätzlich geeignet sein, einen Unterschied zwischen Gewerbe und Kunst auszumachen.
Beste Grüße
CS
Gepostet am 05.05.2026 um 15:46 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130902#post130902
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