Forum-Gewerberecht
» GbR nur einen Gesellschafter anmelden? «
Eine Gewerbeanmeldung richtet sich nach dem Betriebssitz der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da der Betriebssitz bereits in der Nachbargemeinde besteht, kann im eigenen Wohnort keine weitere Anmeldung als Hauptniederlassung erfolgen.
Sofern am Wohnort tatsächlich eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird, kommt dort lediglich die Anmeldung einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Betriebsstätte der bestehenden GbR in Betracht.
Gepostet am 05.05.2026 um 12:27 von:
Benutzer: Adidas
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