Forum-Gewerberecht
» Datenberichtigung gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO i.V.m. Ziffer 8 GewAnzVwV «
Ich stimme dem Kollegen @Ludwig vollumfänglich zu.
Meine Software GEVE4 kann das über die Berichtigungsmeldung und auch, wenn eine Bescheinigung analog den Gewerbemeldungen generiert wird, die leider aufgrund Unkenntnis in der Vollzugspraxis bei mir eher einige Fragen bei den GT sowie anderen Behörden aufwarf, finde ich diese Lösung nach Jahren ohne Korrekturmöglichkeit und dann Korrekturmeldungen im Hintergrund (Häkchen in der Software) aktuell am schönsten, weil man es endlich gut darstellen kann, wann was im Gewerbefall gelaufen ist (Meldung, Berichtigung v.A.w.). Seither dürften/müssten/sollten diese rechtlich falschen Ummeldungen v.A.w. eigentlich der Vergangenheit angehören. Weil: rechtswidriges Verwaltungshandeln - [I]wat et nit gibt, gibbet nit. [/I]
Seit meine Software das so anbietet und wegen der bereits zitierten Ziffer 8 GewAnzVwV habe ich das bei mir so umgestellt:
- Berichtungsmeldung in der Software + Ausdruck Berichtigungsmeldung
- Anschreiben an den GT, dass die Berichtigung XY samt Datenübermittlung vorgenommen wurde + Anlage Berichtigungsmeldung. Im Anschreiben benenne ich die DSGVO & GewAnzVwV.
Gepostet am 02.05.2026 um 13:24 von:
Benutzer: Roesje
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