Forum-Gewerberecht

» Datenberichtigung gem. Art. 5 Abs. 1d DSGVO i.V.m. Ziffer 8 GewAnzVwV «

Liebe Foren-Gemeinde,

unsere Behörde arbeitet mit GESO. Bisher haben wir Datenberichtigungen immer in die aktuellen Daten eingepflegt, wenn uns der Gewerbetreibende über nicht anzeigepflichtigen Änderungen informiert hat. Auch, wenn diese uns anderweitig bekannt wurden, haben wir die Änderungen vorgenommen, den Gewerbetreibenden aber nur in seltenen Fällen darüber informiert…

Datenübermittlungen an empfangsberechtigte Stellen haben wir nie vorgenommen und zwar, weil wir ohne Verarbeitung einer GewA1/2/3 gar nicht die Möglichkeit haben, überhaupt eine Datenübermittlung zu generieren!

Einige haben ja in Ihren Programmen die Möglichkeit, eine GewA4 als Datenkorrektur vorzunehmen. Unser GESO gibt dies allerdings nicht her.

Nun möchten wir aber unseren Mitteilungspflichten endlich gerecht werden u. ich überlege, ob wir hier vielleicht eine GewA2 v.A.w. vornehmen können und wäre für weitere Vorschläge offen.

LG vom Fuße des Kyffhäusers



Gepostet am 21.04.2026 um 13:57 von:
Benutzer: GOA
Der Original-Beitrag :
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