Forum-Gewerberecht
» Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO «
Hallo,
bei uns in Bayern wird die Gebühr lt. KVz Nr. 5.III.5/2 nicht für den Tatbestand er Meldung nach §14 GewO, sondern für die Bescheinigung nach §15 Abs. 1 erhoben.
Wenn der Gewerbetreibende eine Bescheinigung wünscht, erheben wird die entsprechende Gebühr (bei freiwilliger Ummeldung den niedrigsten Satz, also 25,00 EUR)
Gepostet am 31.03.2026 um 07:25 von:
Benutzer: t.klinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130762#post130762
Beitrags-Print by Breuer76