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» Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO «
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
im § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1- 2a GewO sind die Meldegründe angegeben, die eine Gewerbeummeldung erforderlich machen. Für diese verpflichtenden Meldegründe erheben wir Gebühren.
Wie ist es denn bei "freiwilligen" Meldegründen, die nach § 14 GewO nicht anzeigepflichtig sind, beispielsweise bei Aufgabe von Tätigkeiten oder die Benennung eines neuen gesetzlichen Vertreters, ist hier eine Gewerbeummeldung oder eine Datenaktualisierung erforderlich ?
Ist ein freiwilliger Meldegrund kostenfrei ? Oder erhebt ihr dennoch Gebühren, wenn ja, in welcher Höhe ?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe !!
Gepostet am 30.03.2026 um 14:57 von:
Benutzer: Hauffe
Der Original-Beitrag :
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