Forum-Gewerberecht
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Hallo zusammen,
was die Formulierung "Erwerb, Verwalten und Verpachten" betrifft, so würde ich ebenfalls dazu tendieren, dies zunächst als eine nicht gewerbliche Tätigkeit einzustufen.
Für die Beurteilung macht es für mich zunächst keinen entscheidenden Unterschied, ob bspw. drei Gebäude von einer Privatperson oder über eine GmbH erworben und vermietet/verpachtet werden.
Ganz anders verhält es sich jedoch bei "Erwerb, Modernisieren und Verkaufen"; hier läge die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit deutlich näher.
In diesem Kontext ist das beigefügte Urteil (Rnr. 55-56) schon sehr Interessant.
Gepostet am 18.03.2026 um 21:11 von:
Benutzer: Benjamin W.
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