Forum-Gewerberecht
» Adresse wird offiziell beworben aber nicht mehr dort «
Wenn bekannt, dass noch aktiv, aber woanders, wurde ja grds. die Anzeigepflicht zur Gewerbeummeldung missachtet. Oder die Gewerbeanmeldungspflicht, wenn Verlegung in anderen Meldebezirk.
Rechtlich theoretisch wäre nun aufzufordern bzw. das Verwaltungsverfahren der Zwangsdurchsetzung zu führen (Zwangsgeldandrohung und Festsetzung).
In der Vollzugspraxis bin ich damit aber noch nie weit gekommen, sprich: hat es nichts getaugt, da mangels Vollstreckungs(möglichkeiten) ich immer nur viel Arbeit für nichts hatte.
Wenn ermittelt ist, dass unter der gemeldeten Betriebsstätte de facto nichts mehr läuft und die neue Betriebsstätte nicht ermittelbar ist bzw. die Anzeigepflicht missachtet wird, switche ich um, fordere auf und drohe die Abmeldung v.A.w. an. Das hat bei Ummeldung bisher besser funktioniert.
Nach meiner Erfahrung einfach, weil die wenigsten verstehen, was ein Zwangsgeldverfahren ist und zu selten dessen Konsequenzen zu fühlen sind.
Gepostet am 10.03.2026 um 12:21 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130624#post130624
Beitrags-Print by Breuer76