Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Manfred Milbrodt[/i]
[B]Fazit in Schleswig-Holstein[/B]:
Da die IHK für die Zulassung zuständig ist, verbleibt (Stand: heute) die Zuständigkeit für die Fortsetzungsuntersagung bei der Kreisordnungsbehörde.[/quote]

Wir hatten dieser Tage ein Gespräch mit unserer IHK und die sieht sich für die Erlaubniserteilung ebenso zuständig, wie für einen möglichen Widerruf. Dann wollen wir die doch mal tun lassen. Und wir machen weiter nix anderes, als die Anmeldung anzunehmen und zu bestätigen. Allerdings: Für eine Gewerbeuntersagung verbleibt es ja bei unserer Zuständigkeit. Warten wir mal ab, wie die Praxis sich entwickelt.



Gepostet am 26.04.2007 um 12:11 von:
Benutzer: Sigi2910
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