Forum-Gewerberecht
» Erlaubnispflichtige/Eintragungspflichtige Gewerbe «
Also ich verweigere schon. Ich melde keinen Elektriker an, der vielleicht gelernter Bäcker ist.
Wir verpacken das aber nett und verweisen auf § 1 HWO, nämlich, dass der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet ist.
Gab noch nie Probleme.
Wie gesagt, ich bin zuständige Behörde für die Untersagung nach § 16 HWO. Ich würde anmelden, schauen ob es doch ausgeübt wird, und dann ne Untersagung aussprechen.
Wenn HWO und IHK ihre Stellungnahme nach vielen Monden abgegeben haben...
Das ist viel zu viel Aufwand....
Aber ich weiß auch aus Nachbargemeinden, da wird angemeldet....
Grüße
Gepostet am 19.02.2026 um 14:38 von:
Benutzer: Pitti81
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