Forum-Gewerberecht

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Moin,

wir weisen, grade bei Tätigkeiten wo eine Handwerkskarte nach Anlage A erforderlich ist, daraufhin, dass das Gewerbe, ohne die Handwerkskarte, nicht ausgeübt werden darf. Wir raten dann auch, sich gerne erst mit der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen.

Letztendlich können wir die Anmeldung aber ja nicht verweigern wenn der Kunde dennoch auf eine Anmeldung besteht. Wir tragen dann ein das eine entsprechende Erlaubnis/Handwerkskarte nicht vorliegt. Die Handwerkskammern und die IHK kriegen die Meldungen ja auch übermittelt.

Bei Taxen bspw. gebe ich gerne dann den Hinweis an unsere Fahrerlaubnisbehörde.

Unsere Abteilung für bspw. Gaststätten prüft meines Wissens nach parallel. Da wird tatsächlich erst die Erlaubnis ausgestellt und dann das Gewerbe angemeldet.



Gepostet am 19.02.2026 um 14:22 von:
Benutzer: juliabn
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