Forum-Gewerberecht
» Erlaubnispflichtige/Eintragungspflichtige Gewerbe «
Rechtlich wäre diese Vorgehensweise korrekt. Eine Prüfung dahingehend ist nicht vorgesehen, Stichwort 3-Tages-Frist.
Allerdings handhaben wir es hier ebenfalls so. Keine Anmeldung ohne Handwerkskarte oder zumindest Meistertitel (bzw. Ausübungsberechtigung). Schon gar nicht bei gefahrgeneigten Gewerken.
Das tolle wäre nämlich, bestätige ich die Anzeige und ein zulassungspflichtiges Gewerk wird hier "illegal" ausgeübt, dann bin auch für die Verhinderung zuständig.
Solches Doppel-Gemoppel wird hier nicht fabriziert.
Grüße
Gepostet am 19.02.2026 um 13:54 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130557#post130557
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