Forum-Gewerberecht
» falsche Adressangaben - unereichbarer Gewerbetreibender «
Ja, aber deswegen führe ich die Abmeldung v.A. trotzdem durch.
Es handelt sich immerhin "nur" um eine Registerbereinigung bei unstreitigen Sachverhalten.
Ich glaube nicht, dass alle kleinen Gemeinden mit ein paar Tausend Einwohnern, wo die SB neben Gewerbe auch Standesamt, Bürgerbüro und Straßenverkehr abbilden, jedes Mal öffentlich zustellen. Schon, weil der Verfahrensablauf gar nicht bis wenig bekannt ist.
Alles schon erlebt.
Und auch dort gab es nie eine Klage gegen die Abmeldung. Denn faktisch war das Gewerbe ja nicht mehr existent und aus dem Register zu entfernen.
Der sichere aber aufwendigere Weg ist natürlich die öZ, klar.
Grüße
Gepostet am 12.02.2026 um 14:50 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
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