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» falsche Adressangaben - unereichbarer Gewerbetreibender «

Da die Abmeldung von Amts wegen ein Verwaltungsakt ist, muss sie, um wirksam zu werden, allerdings bekannt gegeben werden (§ 43 Abs. 1 VwVfG).



Gepostet am 12.02.2026 um 13:40 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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