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» falsche Adressangaben - unereichbarer Gewerbetreibender «

 Moin  

Geht es "nur" um die normale Gewerbeabmeldung? Von Amts wegen und fertig ist die Kiste.
Bei Schreiben, wie eine GU o.ä., da muss öffentlich zugestellt werden.  Weißnicht  

Grüße



Gepostet am 12.02.2026 um 13:19 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130480#post130480


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