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» ignorierte Meldepflicht - Vorgehen «

 Moin  

Wenn er den Betrieb endgültig eingestellt hat und auch auf Anschreiben nicht reagiert, dann Abmeldung von Amts wegen.
Kann man auch als Verwaltungsverfahren durchziehen, wird dann teurer für ihn.    

Eventuell noch eine OWi wegen der nicht erfolgten Ummeldung. Eine nachträgliche Ummeldung scheidet aus.

Also. Sicher gehen das Betrieb eingestellt und einmal auffordern.
Wenn keine Reaktion, dann Abmeldung v.A.w. entweder "einfach so" oder als VA.
Kommt drauf an, wieviel Stress ihr euch machen wollt.  smile  

Grüße



Gepostet am 12.02.2026 um 13:15 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130479#post130479


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