Forum-Gewerberecht

» falsche Adressangaben - unereichbarer Gewerbetreibender «

[quote][i]Original von Anfänger0815[/i]

Wie gehe ich weiter vor? Ein Anhörungsschreiben an die abgemeldete Adresse oder an die Kommune richten?

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da ist wohl Vorgehen nach dem Verwaltungszustellungsgesetz gefragt. Zustellungen an andere Kommunen oder Adressen, an denen die Person nachweislich nicht mehr anzutreffen ist, verbieten sich. Also öffentliche Zustellung. Im Waffenrecht nutzen wir die Möglichkeit der Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung bei der Polizei. Das ist aber im WaffG nicht geregelt, steht von daher vermutlich auch anderen Behörden bei vergleichen Problemen offen.

Ist bekannt, für welchen großen Anbieter, der Typ Tiefkühlkost vertrieben hat? Käme als Zeuge im Verwaltungsverfahren Betracht oder sogar im Bußgeldverfahren - dann aber nach der StPO.

Noch etwas: Solche Fachfragen besser im internen Forenbereich posten.

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 12.02.2026 um 11:16 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=130478#post130478


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