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Kurzfassung: Herr X verzog in Kommune und dann ganz aus der Kommune; ignoriert Aufforderungen zur Meldepflicht; weiteres Vorgehen?

Herr X meldete sein Gewerbe (Autohandel) in unserer Kommune an (2018).

Jahre später (2022) ist aufgefallen, dass er innerhalb der Kommune umgezogen ist und seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Es ist unklar ob er sein Gewerbe weiterhin ausführte.

Nun lebt er seit 2024 in einer anderen Kommune und scheint dort sein Gewerbe nicht mehr auszuführen (keine Anmeldung und augenscheinlich kein Gewerbebetrieb- lt. zuständiger Behörde).

Mehrere Schreiben welche zur Erfüllung seiner Meldepflicht aufforderten wurden zugestellt aber ignoriert. Anhörungsschreiben nach §28 VwVfG noch in Bearbeitung.

Sollte man Herrn X zur Anhörung Einladen zwecks angestrebter Gewerbeabmeldung von Amts wegen (Vorgesetzter sieht Tatbestände kritisch) oder zur "Klärung" der versäumten Meldepflicht?

Wie würdet Ihr vorgehen?



Gepostet am 12.02.2026 um 10:35 von:
Benutzer: Anfänger0815
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